Ab 2009 gelten die erhöhten
Maximalbeträge, so da
ss man selbst bei umfangreicheren Renovierungen den
Steuervorteil ausnutzen kann:
Ab 1.1.2009 können für Handwerksleistungen 20
Prozent
von insgesamt bis zu 6.000 Euro

reinen
Lohnkosten abgesetzt werden.
Die mögliche
Steuerersparnis kann also bis zu 1.200 Euro ausmachen.
Wer
beispielsweise seine Wohnung tapezieren
und streichen, das Dach ausbauen oder
eine Wärmedämmung
anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro
reine Lohnkosten
geltend machen.
Hinzu kommen sehr günstige Darlehen für
Co² Sanierungen oder
auch
klassische Wohnraummodernisierungen.