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Ab 2009 gelten die erhöhten Maximalbeträge, so da
ss man selbst bei umfangreicheren Renovierungen den
Steuervorteil ausnutzen kann:
Ab 1.1.2009 können für Handwerksleistungen 20 Prozent
von insgesamt bis zu 6.000 Euro
reinen
Lohnkosten abgesetzt werden. Die mögliche
Steuerersparnis kann also bis zu 1.200 Euro ausmachen.
Wer beispielsweise seine Wohnung tapezieren
und streichen, das Dach ausbauen oder eine Wärmedämmung
anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro
reine Lohnkosten geltend machen.
Hinzu kommen sehr günstige Darlehen für
Co² Sanierungen oder auch
klassische Wohnraummodernisierungen.

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